
Die 2½-Monats-Bonusregel: Warum Jahresendboni bis zum 15. März gezahlt werden müssen, um absetzbar zu sein
Ein Arbeitgeber mit periodengerechter Buchführung kann Jahresendboni nur dann im Jahr der Entstehung absetzen, wenn die Mitarbeiter das Geld tatsächlich innerhalb von 2½ Monaten nach Jahresende erhalten – für Kalenderjahr-Unternehmen ist das der 15. März. Der Abzug setzt außerdem voraus, dass die Verbindlichkeit bis zum 31. Dezember nach dem All-Events-Test feststeht, und er scheitert für Boni an nahestehende Personen gemäß Abschnitt 267 unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.










