
Geschäftsfahrzeug eingetauscht? Die Inzahlungnahme ist steuerpflichtig — Gewinn, Abschreibungsrückforderung und neue Bemessungsgrundlage erklärt
Seit 2018 ist die Inzahlungnahme eines Geschäftsfahrzeugs ein steuerpflichtiger Verkauf, kein steuerfreier Tausch — die Inzahlungnahme abzüglich Ihrer angepassten Bemessungsgrundlage ist ein Gewinn, die Abschreibung wird als ordentlicher Einkommen auf Formular 4797 zurückgefordert, und die abschreibungsfähige Bemessungsgrundlage des neuen Fahrzeugs sind seine vollen Anschaffungskosten.










