
Dänemarks neues Buchführungsgesetz betrifft auch Einzelunternehmen: Der 300.000-DKK-Test und Ihr Umstellungsplan
Ab dem 1. Januar 2026 müssen dänische Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Vereine mit einem Nettojahresumsatz über 300.000 DKK in den Jahren 2024 und 2025 – rund 118.000 Unternehmen – ihre Bücher in einem konformen digitalen System mit NemHandel/Peppol-E-Rechnungsstellung, manipulationssicheren fünfjährigen Aufbewahrungsfristen, wöchentlichen automatischen Backups und SAF-T-Export auf Anfrage führen. Dieser Leitfaden behandelt den Zweijahres-Umsatztest, die fünf Systemanforderungen, die fünf Fehler, die zu Durchsetzungsmaßnahmen führen, und eine Checkliste für die Umstellung in sieben Schritten.










