
Auktionshaus-Buchhaltung: Einlieferer-Treuhandkonten und die Agent-vs-Prinzipal-Falle nach ASC 606
Auktionshäuser gelten nach ASC 606 als Agenten, nicht als Prinzipale — verbuchen Sie Aufgelder und Verkaufsprovisionen als Nettoumsatz, trennen Sie Einlieferergelder auf einem Treuhandkonto und bilden Sie Rückstellungen für Bieterverzug bei Online-Verkäufen über Proxibid und HiBid.










