
Vorläufige Steuer in Südafrika: Der vollständige Leitfaden für Selbstständige zu IRP6-Fristen, Schätzungen und der Vermeidung von SARS-Strafen
Südafrikanische Freiberufler zahlen vorläufige Steuer in zwei IRP6-Raten – 31. August und 28./29. Februar –, indem sie ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen selbst schätzen; das Versäumen einer Frist oder eine Schätzung unter 90 % des tatsächlichen Einkommens löst eine Verspätungsstrafe von 10 %, eine Unterbewertungsstrafe von 20 % und Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum aus.










