
Wem gehört die Arbeit Ihres Auftragnehmers? Ein Leitfaden für Start-up-Gründer zur IP-Übertragung
Die Bezahlung eines Auftragnehmers überträgt kein geistiges Eigentum. Nach US-Recht ist der Urheber der Eigentümer des Urheberrechts und der Erfinder der Inhaber der Patentrechte, sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, und "Arbeit auf Bestellung" umfasst nur neun enge gesetzliche Kategorien, die kundenspezifische Software ausschließen. Dieser Leitfaden behandelt die sieben Klauseln, die eine IP-Übertragung durch Auftragnehmer benötigt, warum "hiermit überträgt" besser ist als "stimmt zu zu übertragen", und worauf Investoren bei der Due Diligence achten.










