
Anlage B-1 von Formular 1065: Offenlegung von 50 %-Eigentümern in mehrstufigen Personengesellschaften, Familien-LLCs und Private-Equity-Fonds
Anlage B-1 von Formular 1065 verwendet die Zurechnung nach Section 267(c) – nicht Section 318 –, um Gesellschafter zu identifizieren, die 50 % oder mehr an Gewinn, Verlust oder Kapital halten. Ein praxisnaher Leitfaden für mehrstufige Personengesellschaften, Familienholding-LLCs und Private-Equity-Fondsstrukturen.










