
Gesellschaftsbeschlüsse und -protokolle: Wie Sie die Durchgriffshaftung vermeiden
Gerichte erkennen die Durchgriffshaftung an, wenn Inhaber keine dokumentierte Unternehmensführung vorweisen können – Versammlungsprotokolle, schriftliche Beschlüsse und saubere Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen – daher ist ein Ordner mit datierten Aufzeichnungen plus konsistenter Buchführung der praktische Schutz vor persönlicher Haftung.










