
Bilanzierung von verlängerten Garantien und Servicevereinbarungen nach ASC 606
Nach ASC 606 ist eine verlängerte Servicegarantie eine separate Leistungsverpflichtung — der Preis muss zum Einzelveräußerungspreis zugeordnet und als abgegrenzter Erlös erfasst werden, anteilig über die Laufzeit der Abdeckung amortisiert, nicht im Voraus als Umsatz verbucht.










