EIDL-Darlehenssicherheiten verstehen: Was Unternehmensinhaber wissen müssen
Als Sie einen Economic Injury Disaster Loan (EIDL) bei der Small Business Administration (SBA) beantragt haben, standen wahrscheinlich die Kreditsumme und die Rückzahlungsbedingungen im Vordergrund. Aber wie sieht es mit den Anforderungen an die Kreditsicherheiten aus? Wenn Sie sich jemals gefragt haben, was genau Sie verpfändet haben, ob die SBA Ihre Vermögenswerte beschlagnahmen kann, wenn die Dinge schiefgehen, oder wie sich diese UCC-1-Einreichung auf Ihr Unternehmen auswirkt – damit sind Sie nicht allein.
Das Verständnis der EIDL-Sicherheitsanforderungen ist nicht nur eine Frage der Compliance; es geht darum, Ihr Unternehmen zu schützen und fundierte Finanzentscheidungen zu treffen. Wir schlüsseln alles auf, was Sie über EIDL-Sicherheiten wissen müssen, von den Grundlagen bis hin zu den potenziellen Folgen eines Zahlungsausfalls.
Was ist eine Kreditsicherheit und warum ist sie wichtig?
Eine Kreditsicherheit (Collateral) ist jeder Vermögenswert – Immobilien, Ausrüstung, Inventar oder Forderungen –, den Sie einem Kreditgeber als Sicherheit für einen Kredit verpfänden. Betrachten Sie es als eine Versicherung für den Kreditgeber: Wenn Sie den Kredit nicht zurückzahlen können, hat der Kreditgeber das gesetzliche Recht, diese Vermögenswerte einzufordern, um sein Geld zurückzuerhalten.
Für Geschäftsinhaber ist es entscheidend zu verstehen, was als Sicherheit verpfändet wurde. Es beeinflusst:
- Ihre Fähigkeit, zusätzliche Finanzierungen zu erhalten
- Welche Vermögenswerte die SBA im Falle eines Zahlungsausfalls beanspruchen kann
- Den Grad der persönlichen Haftung, dem Sie gegenüberstehen
- Ihre Flexibilität beim Verkauf oder der Übertragung von Geschäftsvermögen
Die Sicherheitsanforderungen der SBA variieren je nach Kreditbetrag. Daher ist es wichtig zu wissen, in welche Kategorie Ihr Kredit fällt und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
EIDL-Sicherheitsanforderungen nach Kreditbetrag
Die SBA verfolgt bei den Sicherheitsanforderungen einen gestaffelten Ansatz, der auf der Größe Ihres EIDL-Kredits basiert. Hier ist die Aufschlüsselung:
Kredite unter 25.000 $: Keine Sicherheiten erforderlich
Wenn Ihr EIDL-Kredit 25.000 $ oder weniger beträgt, haben Sie Glück – diese Kredite gelten als unbesichert, was bedeutet, dass keine Sicherheiten erforderlich sind. Es wird kein UCC-1-Pfandrecht auf Ihre Geschäftsvermögenswerte eingetragen, und es ist keine persönliche Bürgschaft erforderlich.
Dies macht kleinere EIDL-Kredite aus Sicht der Besicherung relativ risikoarm. Wenn Sie den Kredit nicht zurückzahlen können, kann die SBA zwar immer noch Inkassomaßnahmen ergreifen, hat aber keinen automatischen Anspruch auf Ihre Geschäftsvermögenswerte.
Kredite zwischen 25.001 : Geschäftliche Sicherheiten erforderlich
Für Kredite in diesem Bereich verlangt die SBA Sicherheiten, beschränkt diese jedoch ausschließlich auf geschäftliche Vermögenswerte. Die SBA sichert diese Forderung in der Regel durch die Eintragung eines pauschalen UCC-1-Pfandrechts auf Ihr Unternehmen ab.
Was ist ein UCC-1-Pfandrecht?
Ein UCC-1-Pfandrecht (Uniform Commercial Code) ist eine rechtliche Mitteilung, die der SBA ein Sicherungsrecht an Ihren Geschäftsvermögenswerten einräumt. Es ist im Wesentlichen ein öffentliches Register, das besagt: „Dieser Kreditgeber hat einen Anspruch auf diese Vermögenswerte, falls der Kreditnehmer in Verzug gerät.“
Der pauschale Charakter des Pfandrechts bedeutet, dass es alle Ihre Geschäftsvermögenswerte abdeckt, einschließlich:
- Ausrüstung und Maschinen
- Inventar
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Geistiges Eigentum
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
Die gute Nachricht? Bei dieser Kredithöhe ist in der Regel keine persönliche Bürgschaft erforderlich. Das bedeutet, dass nur Ihr Geschäftsvermögen gefährdet ist – Ihr Privatvermögen wie Ihr Haus, Ihr Auto oder private Bankkonten bleiben im Allgemeinen geschützt.
Kredite über 200.000 $: Geschäftliche Sicherheiten plus persönliche Bürgschaft
Bei EIDL-Krediten von mehr als 200.000 $ werden die Anforderungen strenger. Die SBA verlangt nicht nur geschäftliche Sicherheiten (über das UCC-1-Pfandrecht), sondern auch eine persönliche Bürgschaft von jeder Person, die 20 % oder mehr des Unternehmens besitzt.
Was ist eine persönliche Bürgschaft?
Eine persönliche Bürgschaft ist ein rechtlich bindendes Versprechen, dass Sie den Kredit persönlich zurückzahlen, falls Ihr Unternehmen dies nicht kann. Im Gegensatz zu einer Sachbesicherung, die den Anspruch des Kreditgebers auf bestimmte Vermögenswerte beschränkt, macht Sie eine persönliche Bürgschaft für die gesamte Schuld persönlich haftbar.
Das bedeutet: Wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird und das Geschäftsvermögen den ausstehenden Saldo nicht deckt, kann die SBA auf Ihr Privatvermögen zugreifen, einschließlich:
- Ihres Eigenheims (durch Pfandrechte oder Zwangsversteigerung)
- Privater Bankkonten (durch Pfändung oder Beschlagnahme)
- Persönlichen Eigentums
- Zukünftiger Löhne (durch Lohnpfändung)
Die SBA kann auch rechtliche Schritte gegen Sie persönlich einleiten, was potenziell Ihre persönliche Kreditwürdigkeit und finanzielle Stabilität beeinträchtigt.
Den UCC-1-Einreichungsprozess verstehen
Wenn Ihr EIDL-Kredit über 25.000 $ liegt, wird die SBA ein UCC-1-Pfandrecht beim Secretary of State Ihres Bundesstaates einreichen. Hier ist, was Sie über diesen Prozess wissen müssen:
Wie es funktioniert
- Einreichung: Die SBA reicht die UCC-1-Finanzierungserklärung ein, in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Kreditgenehmigung.
- Kosten: Es fällt normalerweise eine Einreichungsgebühr von etwa 100 $ an, die entweder von Ihrem Kreditbetrag abgezogen oder separat in Rechnung gestellt wird.
- Öffentliches Register: Die Einreichung wird Teil des öffentlichen Registers und erscheint in Ihrer Geschäftsauskunft.
- Dauer: UCC-1-Pfandrechte bleiben im Allgemeinen fünf Jahre lang in Kraft, können aber verlängert werden.
Was abgedeckt wird
Die SBA reicht in der Regel ein pauschales („blanket“) UCC-1-Pfandrecht ein, was bedeutet, dass es alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsvermögenswerte abdeckt. Dieser umfassende Ansatz bietet der SBA maximale Sicherheit, ohne dass detaillierte Bestandsverzeichnisse oder einzelne Einreichungen für jedes Ausrüstungsstück erforderlich sind.
Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
Die UCC-1-Einreichung hat mehrere praktische Auswirkungen:
Zukünftige Finanzierungen werden komplizierter: Andere Kreditgeber sehen die UCC-1-Einreichung der SBA und wissen, dass sie sich in einer „nachrangigen“ Position befinden. Wenn Sie in Verzug geraten, wird die SBA zuerst aus dem Verkauf des Geschäftsvermögens entschädigt, sodass für den nachrangigen Kreditgeber potenziell nichts übrig bleibt. Dies führt dazu, dass viele Kreditgeber zögern, Unternehmen mit bestehenden UCC-1-Pfandrechten Kredite zu gewähren.
Verkäufe von Vermögenswerten erfordern möglicherweise die Zustimmung der SBA: Je nach Ihrem Darlehensvertrag benötigen Sie unter Umständen die Erlaubnis der SBA, um bedeutende Geschäftsvermögenswerte zu verkaufen, die unter das Pfandrecht fallen.
Auswirkungen auf die Kreditauskunft: Die UCC-1-Einreichung erscheint in Ihrer Geschäftskreditauskunft, was Ihren Business-Credit-Score beeinflussen kann und wie andere Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit bewerten.
Können Sie mehrere UCC-1-Pfandrechte haben?
Ja, es ist absolut möglich – und durchaus üblich –, gleichzeitig mehrere UCC-1-Pfandrechte auf Ihr Unternehmen zu haben. Viele Unternehmen haben mehrere Pfandrechte von verschiedenen Kreditgebern zur gleichen Zeit.
Was zählt, ist die Rangfolge. UCC-1-Pfandrechte werden in der Regel nach dem Datum ihrer Einreichung priorisiert – wer zuerst einreicht, steht an erster Stelle. Wenn Sie also ein UCC-1-Pfandrecht einer Bank aus dem Jahr 2020 haben und die SBA eines im Jahr 2022 eingereicht hat, hat das Pfandrecht der Bank Vorrang.
Einige Kreditgeber handeln jedoch Rangrücktrittsvereinbarungen aus, bei denen ein vorrangiger Pfandgläubiger zustimmt, eine nachrangige Position einzunehmen, um dem Unternehmen zu helfen, zusätzliche Finanzierungen zu sichern. Dies ist bei SBA-Katastrophenkrediten weniger üblich, kann aber vorkommen.
Was passiert, wenn Sie nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen?
Hier ist eine beruhigende Nachricht: Die SBA wird Ihren EIDL-Darlehensantrag nicht allein deshalb ablehnen, weil Sie nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.
Gemäß den SBA-Vorschriften wird Ihr Antrag nicht abgelehnt, solange die SBA hinreichend zuversichtlich ist, dass Sie das Darlehen zurückzahlen können, nur weil Ihr Geschäftsvermögen den Darlehensbetrag nicht vollständig abdeckt. Das Hauptaugenmerk der SBA liegt auf Ihrer Rückzahlungsfähigkeit, nicht auf dem Gesamtwert Ihrer Sicherheiten.
Es gibt jedoch einen wichtigen Vorbehalt: Wenn Sie sich weigern, verfügbare Sicherheiten zu verpfänden, wenn die SBA dies verlangt, kann sie Ihr Darlehen ablehnen oder stornieren. Sie müssen bereit sein, mit der SBA zusammenzuarbeiten und das bereitzustellen, was Ihnen möglich ist.
Was passiert, wenn Sie mit Ihrem EIDL-Darlehen in Verzug geraten?
Das Verständnis der Folgen eines Zahlungsausfalls ist entscheidend für fundierte Entscheidungen über Ihre Darlehensverpflichtungen. Hier ist, was passieren kann, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr EIDL-Darlehen zurückzuzahlen:
Für Darlehen mit UCC-1-Pfandrechten (über 25.000 $)
Wenn Sie mit einem EIDL-Darlehen in Verzug geraten, das durch ein UCC-1-Pfandrecht besichert ist:
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Die SBA kann Geschäftsvermögen beschlagnahmen: Alles, was von der UCC-Einreichung abgedeckt ist, kann verkauft werden, um Ihr Darlehen zu tilgen. Dies umfasst Ausrüstung, Inventar, Forderungen und anderes Geschäftseigentum.
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Liquidationsprozess: Die SBA kann mit einem Inkassounternehmen oder einem Liquidator zusammenarbeiten, um Ihr Geschäftsvermögen im Rahmen einer Auktion oder auf anderem Wege zu verkaufen.
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Der Geschäftsbetrieb kann zum Erliegen kommen: Je nachdem, welche Vermögenswerte beschlagnahmt werden, können Sie Ihren Geschäftsbetrieb möglicherweise nicht mehr fortführen.
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Kreditschädigung: Der Zahlungsausfall erscheint in Ihrer Geschäftskreditauskunft, was Ihren Business-Credit-Score massiv schädigt und zukünftige Finanzierungen extrem erschwert.
Für Darlehen mit persönlichen Bürgschaften (über 200.000 $)
Wenn Ihr Darlehen 200.000 $ übersteigt und Sie eine persönliche Bürgschaft unterschrieben haben, weiten sich die Folgen erheblich aus:
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Beschlagnahme von Privatvermögen: Wenn das Geschäftsvermögen die Schulden nicht deckt, kann die SBA auf Ihr Privatvermögen zugreifen, einschließlich Ihres Hauses, Autos und Ihrer Bankkonten.
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Lohnpfändung: Die SBA kann einen Gerichtsbeschluss erwirken, um einen Teil Ihres Lohns zu pfänden, bis die Schulden zurückgezahlt sind.
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Kontopfändungen: Die SBA kann Gelder auf Ihren privaten Bankkonten einfrieren und beschlagnahmen.
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Immobiliarpfandrechte: Es können Pfandrechte auf Ihre Immobilien eingetragen werden, die verhindern, dass Sie diese verkaufen oder umfinanzieren können, ohne zuvor die SBA-Schulden zu begleichen.
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Schädigung der privaten Kreditwürdigkeit: Der Zahlungsausfall und etwaige Urteile erscheinen in Ihrer privaten Kreditauskunft, was Ihren persönlichen Credit-Score schwerwiegend beeinträchtigt.
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Rechtliche Schritte: Die SBA oder ihre Inkassobüros können Sie persönlich verklagen, was potenziell zu Gerichtsurteilen, zusätzlichen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten führt.
Der Beitreibungsprozess
Die SBA folgt in der Regel diesem Prozess bei der Verfolgung notleidender EIDL-Darlehen:
- Erste Kontaktaufnahme: Briefe und Anrufe mit Zahlungsaufforderungen.
- Weiterleitung an das Finanzministerium: Nach 120 Tagen ohne Zahlung wird die Forderung an das US-Finanzministerium (U.S. Treasury Department) überwiesen.
- Treasury Offset Program: Die Regierung kann Ihre Schulden mit allen Ihnen zustehenden Bundeszahlungen verrechnen, einschließlich Steuerrückerstattungen.
- Inkassobüro: Die SBA kann private Inkassounternehmen beauftragen, die Forderung beizutreiben.
- Rechtliche Schritte: Klagen, Urteile, Pfandrechte und Pfändungen, soweit erforderlich, um die Schulden einzutreiben.
Sicherheiten vs. Persönliche Bürgschaft: Zentrale Unterschiede
Es ist wichtig zu verstehen, dass Sicherheiten und persönliche Bürgschaften zwei unterschiedliche Formen der Darlehensbesicherung sind:
Sicherheiten sind Gegenstände – spezifische Vermögenswerte, die Ihr Unternehmen besitzt und die der Kreditgeber beanspruchen kann, wenn Sie in Verzug geraten. Sicherheiten begrenzen den Anspruch des Kreditgebers auf diese spezifischen Vermögenswerte. Wenn Ihr Unternehmen bei einem reinen Realsicherheiten-Darlehen in Verzug gerät, kann der Kreditgeber die verpfändeten Vermögenswerte verwerten, aber nicht auf Ihr Privatvermögen zugreifen (es sei denn, es liegt Betrug vor).
Eine persönliche Bürgschaft ist ein Versprechen – Ihre persönliche Verpflichtung, die Schulden zurückzuzahlen, wenn das Unternehmen dies nicht kann. Eine persönliche Bürgschaft macht Sie persönlich für die gesamte Schuld haftbar und gibt dem Kreditgeber das Recht, sowohl auf geschäftliches als auch auf privates Vermögen zuzugreifen.
Bei EIDL-Darlehen zwischen 25.001 haben Sie Sicherheiten (Geschäftsvermögen), aber keine persönliche Bürgschaft. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.
Bei EIDL-Darlehen über 200.000 $ haben Sie sowohl Sicherheiten als auch eine persönliche Bürgschaft, was bedeutet, dass sowohl Ihr geschäftliches als auch Ihr privates Vermögen gefährdet sind.
Strategien zur Verwaltung Ihrer EIDL-Sicherheitsverpflichtungen
Das Verständnis Ihrer Sicherheitsverpflichtungen ist das eine; sie effektiv zu verwalten, das andere. Hier sind einige praktische Strategien:
1. Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Vermögenswerte
Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle geschäftlichen Vermögenswerte, die unter das UCC-1-Pfandrecht fallen. Dies umfasst:
- Kaufdaten und aktuelle Werte der Ausrüstung
- Lagerbestände und Bewertungen
- Alterungsberichte der Forderungen (Offene-Posten-Listen)
- Dokumentation des geistigen Eigentums
Genaue Aufzeichnungen helfen Ihnen, Ihre Position in Bezug auf Sicherheiten zu verstehen und fundierte Entscheidungen über den Verkauf von Vermögenswerten oder zusätzliche Finanzierungen zu treffen.
2. Proaktive Kommunikation mit der SBA
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Zahlungen zu leisten, kontaktieren Sie die SBA, bevor es zu einem Zahlungsausfall kommt. Die SBA hat sich bereit gezeigt, mit Kreditnehmern zusammenzuarbeiten, insbesondere mit solchen, die von wirtschaftlicher Härte betroffen sind. Sie bietet unter anderem:
- Zahlungsaufschub oder Stundung
- Geänderte Rückzahlungspläne
- Härtefallregelungen
Proaktive Kommunikation kann Ihnen helfen, einen Zahlungsausfall und die daraus resultierenden schwerwiegenden Konsequenzen zu vermeiden.
3. Erwägen Sie Rangrücktrittsvereinbarungen für neue Finanzierungen
Wenn Sie zusätzliche Finanzierung benötigen und Kreditgeber aufgrund des UCC-1-Pfandrechts der SBA zögern, fragen Sie die SBA nach Rangrücktrittsvereinbarungen. Obwohl dies nicht garantiert ist, kann die SBA zustimmen, mit ihrem Pfandrecht im Rang zurückzutreten, um Ihnen die Sicherung des notwendigen Betriebskapitals zu ermöglichen.
4. Planen Sie Verkäufe von Vermögenswerten sorgfältig
Wenn Sie bedeutende geschäftliche Vermögenswerte verkaufen müssen, die unter das UCC-1-Pfandrecht fallen, kontaktieren Sie zuerst die SBA, um etwaige Genehmigungsanforderungen zu klären. Der Verkauf von Vermögenswerten ohne ordnungsgemäße Genehmigung könnte Verzugsbestimmungen in Ihrem Kreditvertrag auslösen.
5. Schützen Sie Ihr Privatvermögen (für Darlehen über 200.000 $)
Wenn Sie eine persönliche Bürgschaft unterzeichnet haben:
- Halten Sie Privat- und Geschäftsfinanzen strikt getrennt.
- Vermeiden Sie die Vermischung von Geldern oder die Nutzung von Geschäftsvermögen für private Zwecke.
- Erwägen Sie Strategien zum Vermögensschutz wie Trusts oder Haftpflichtversicherungen (konsultieren Sie hierzu einen Anwalt).
- Sorgen Sie für eine angemessene Betriebsversicherung, um sich gegen katastrophale Verluste abzusichern.
Freigabe oder Rangrücktritt von EIDL-Sicherheiten
In bestimmten Situationen können Sie eine Freigabe oder einen Rangrücktritt Ihres EIDL-Sicherheitenpfandrechts erwirken:
Vollständige Freigabe
Die SBA wird das UCC-1-Pfandrecht freigeben, sobald Ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Fordern Sie nach der letzten Zahlung eine UCC-3-Beendigungserklärung von der SBA an. Dieses Dokument beendet offiziell das Pfandrecht und sollte bei derselben Behörde eingereicht werden, bei der das ursprüngliche UCC-1 eingereicht wurde.
Stellen Sie sicher, dass die Beendigung ordnungsgemäß eingereicht wird – Fehler oder Verzögerungen können dazu führen, dass ein unzutreffendes Pfandrecht in Ihrem Unternehmens-Bonitätsbericht verbleibt.
Rangrücktritt
Wenn Sie eine zusätzliche Finanzierung benötigen und das Pfandrecht der SBA dies blockiert, können Sie eine Rangrücktrittsvereinbarung beantragen. Die SBA prüft dabei:
- Ihre bisherige Zahlungshistorie beim EIDL-Darlehen
- Den Zweck der neuen Finanzierung
- Ob der Rangrücktritt sowohl Ihnen als auch der SBA zugutekommt
- Ob die neue Finanzierung dazu beiträgt, die Rückzahlung des EIDL-Darlehens sicherzustellen
Anträge auf Rangrücktritt erfordern in der Regel umfangreiche Unterlagen und die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Teilweise Freigabe
In seltenen Fällen kann die SBA bestimmte Vermögenswerte aus dem pauschalen UCC-1-Pfandrecht freigeben, wenn:
- Sie den Vermögenswert verkaufen müssen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten
- Der Verkaufserlös zur Tilgung des EIDL-Darlehens verwendet wird
- Ausreichend Sicherheiten verbleiben, um den ausstehenden Darlehenssaldo abzusichern
Fazit zu EIDL-Sicherheiten
Die Sicherheitsanforderungen für EIDL-Darlehen dienen dem Schutz der Interessen der SBA, sind jedoch so strukturiert, dass sie für kleine Unternehmen angemessen und zugänglich sind. Der gestaffelte Ansatz bedeutet, dass kleinere Kredite minimale Sicherheitsanforderungen haben, während größere Kredite eine umfangreichere Absicherung erfordern.
Das Verständnis Ihrer spezifischen Sicherheitsverpflichtungen – ob es sich um ein UCC-1-Pfandrecht auf Geschäftsvermögen, eine persönliche Bürgschaft oder beides handelt – ist für fundierte Finanzentscheidungen unerlässlich. Es beeinflusst Ihre Fähigkeit, zusätzliche Finanzierungen zu erhalten, Ihre Risikoexposition bei geschäftlichen Schwierigkeiten sowie Ihre Optionen zur Verwaltung oder zum Verkauf von Geschäftsvermögen.
Wenn Sie über Ihre EIDL-Sicherheitsverpflichtungen besorgt sind oder Schwierigkeiten bei den Zahlungen haben, ist Ignorieren die schlechteste Option. Wenden Sie sich an die SBA, konsultieren Sie einen Wirtschaftsanwalt oder Finanzberater und prüfen Sie proaktiv Ihre Möglichkeiten.
Denken Sie daran: Das Ziel der SBA ist es nicht, Ihr Vermögen zu pfänden – es geht darum, kleinen Unternehmen zu helfen, zu überleben und zu wachsen. Sie hat Flexibilität und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Kreditnehmern bewiesen, insbesondere wenn diese frühzeitig und ehrlich über finanzielle Herausforderungen berichten.
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Quellen
- Wirtschaftliche Katastrophenhilfe-Darlehen (EIDL) | U.S. Small Business Administration
- 13 CFR § 123.11 - Verlangt die SBA Sicherheiten für ihre Katastrophenkredite? | Electronic Code of Federal Regulations
- Warum die SBA ein UCC-Pfandrecht für Ihr EIDL-Darlehen einträgt und warum das wichtig ist
- Viele SBA-EIDL-Kreditnehmer können ihre Kredite nicht zurückzahlen. Was passiert jetzt? - NerdWallet
- Persönliche Bürgschaften bei SBA-COVID-EIDL-Krediten verstehen - Gaudiosi Law
- Was eine persönliche Bürgschaft für das EIDL-Darlehen Ihres Unternehmens bedeutet
- Best Practices: Rangrücktritt von EIDL-Pfandrechten und Freigabe von Sicherheiten | Starfield & Smith Attorneys at Law
