
Brasilien unterliegt jetzt einem Zoll von 50%: Was kleine Importeure von Kaffee, Rindfleisch und Stahl über Produktausschlüsse wissen müssen
Eine IEEPA-Anordnung vom 30. Juli fügt brasilianischen Waren 40% zusätzlich zum bestehenden reziproken Zoll von 10% hinzu – insgesamt 50% über dem MFN-Satz ab dem 6. August. Orangensaft, Paranüsse und Roheisen sind über Anhang I ausgenommen, während Stahl und Aluminium von der Brasilien-Zusatzabgabe ausgenommen sind, weil bereits Section 232 gilt – Kaffee und Rindfleisch sind nicht ausgenommen. Hier ist die Checkliste zu Einfuhrdatum, FTZ und Buchhaltung für kleine Importeure.










