
Katzencafé-Buchhaltung: Warum Eintritt, Kaffee und Vermittlungsgebühren getrennte Umsatzkonten brauchen
Katzencafés betreiben drei unterschiedliche Umsatzströme – Lounge-Eintritt, Speisen und Getränke sowie durchlaufende Vermittlungsgebühren für Katzenadoptionen –, die getrennt verbucht werden müssen, weil der Eintritt oft nicht steuerpflichtig ist, Speisen und Getränke steuerpflichtig sind und Adoptionsgebühren rechtlich dem Tierschutzpartner als Verbindlichkeit zustehen, nicht dem Café als Umsatz.










