
Section 4960: Die 21%ige Verbrauchssteuer auf Gehälter von Führungskräften in gemeinnützigen Organisationen nach der OBBBA-Erweiterung 2026
Section 4960 erhebt eine Verbrauchssteuer von 21 %, wenn eine steuerbefreite Organisation einem erfassten Mitarbeiter mehr als 1 Million US-Dollar zahlt. Die OBBBA-Erweiterung von 2025 definiert „erfasste Mitarbeiter“ neu als alle seit 2017 Beschäftigten und erweitert damit die Steuerbasis für Krankenhäuser, Universitäten und Stiftungen, die 2026 das Formular 4720 einreichen.










