
Kaliforniens neue 5%-Einbehaltsgrenze: Was Auftragnehmer 2026 bei der Einbehaltung ändern müssen
Der kalifornische SB 61 begrenzt die Einbehaltung bei privaten Bauverträgen, die am oder nach dem 1. Januar 2026 unterzeichnet werden, auf 5% pro Abschlagszahlung und insgesamt auf 5% des Vertragspreises – gegenüber der bisherigen Branchennorm von 10%. Hier erfahren Sie, wen es betrifft, welche Ausnahmen für Wohngebäude und Bürgschaften gelten und wie Sie Ihren Einbehaltungsplan für Forderungen neu aufbauen, damit das freigesetzte Geld tatsächlich auf Ihrem Konto landet.










