
CFPB-Regel zu Kleinunternehmenskrediten gemäß Abschnitt 1071 erklärt
Die CFPB-Regel zu Kleinunternehmenskrediten gemäß Abschnitt 1071 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Sie verpflichtet Kreditgeber, die jährlich mindestens 1.000 abgedeckte Kleinunternehmenskreditgeschäfte tätigen, Daten über Antragsteller mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 1 Million US-Dollar oder weniger zu erfassen und zu melden, einschließlich optionaler demografischer Informationen.










