
EU-Plattformarbeitsrichtlinie – Frist: Was US-Unternehmen, die europäische Freiberufler beschäftigen, vor dem 2. Dezember 2026 tun müssen
Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie (2024/2831) muss bis zum 2. Dezember 2026 in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie schafft die widerlegbare Vermutung, dass Plattformarbeitnehmer Arbeitnehmer sind. US-Unternehmen, die über digitale Plattformen EU-Freiberufler beschäftigen, müssen mit einem Einstufungsrisiko, Transparenzpflichten bei Algorithmen und neuen Datenverarbeitungsverboten rechnen – dieser Leitfaden behandelt die sechs Säulen, einen 10-Monats-Compliance-Plan und die jetzt notwendigen buchhalterischen Änderungen.










