
Kündigung aus Zweckmäßigkeitsgründen: Was FAR Teil 49 Ihnen dennoch zahlt
Eine bundesstaatliche Kündigung aus Zweckmäßigkeitsgründen ist kein verlorener Auftrag – sie ist ein Abrechnungsanspruch. Dieser Leitfaden behandelt die drei Fristen (120 Tage für Inventarpläne, ein Jahr für den endgültigen Vorschlag, 90 Tage für einen angemessenen Ausgleich), die vier Kostenblöcke plus erstattungsfähige Abrechnungskosten, die Formulare SF 1435/1436/1438/1439 und die Kostentrennung, die darüber entscheidet, wie viel Sie tatsächlich erstattet bekommen.








