
Wenn eine Defizitwiederherstellungsverpflichtung keine ist: Was CCA 202628009 für die Zuteilung von Verlusten und Verbindlichkeiten in Personengesellschaften bedeutet
IRS Chief Counsel Advice CCA 202628009 (10. Juli 2026) entschied, dass eine forderungsabhängige Defizitwiederherstellungsverpflichtung, die nur durch die Einbehaltung zukünftiger Ausschüttungen durchsetzbar ist, nicht unbedingt ist und sowohl den Safe-Harbor der wirtschaftlichen Wirkung nach §1.704-1(b) als auch den Test für Rückgriffsverbindlichkeiten nach §1.752-2(b) nicht erfüllt – ein in Standardklauseln von Familien-KGs häufig vorkommendes Muster, das Rückgriffsverbindlichkeiten umverteilen und zuvor abgezogene Verluste aussetzen kann.










