Die VAE haben am 1. Juni 2023 eine bundesweite Körperschaftssteuer eingeführt und damit die Ära der Steuerfreiheit für die meisten Geschäftseinkünfte beendet. Für Freiberufler ist 2026 vor allem eine Kennzahl entscheidend: Die Körperschaftssteuerpflicht greift nur, wenn Ihr Geschäftsumsatz aus Tätigkeiten in den VAE eine Million AED pro Kalenderjahr übersteigt. Steuern in Höhe von 9 % fallen dann nur auf den Gewinn an, der über dem steuerfreien Sockelbetrag von 375.000 AED liegt.
Die drei Schwellenwerte
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Der 1-Millionen-AED-Umsatztest. Natürliche Personen, die in den VAE geschäftlich tätig sind – einschließlich Freiberuflern mit einer Gewerbegenehmigung – unterliegen der Körperschaftsteuer nur, wenn Ihr Bruttoumsatz eine Million AED pro Kalenderjahr übersteigt. Darunter besteht keine Steuerpflicht für diese Einkünfte – es ist keine Registrierung und keine Steuererklärung erforderlich.
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Der steuerfreie Sockelbetrag von 375.000 AED. Liegt die Steuerpflicht vor, werden die ersten 375.000 AED des steuerpflichtigen Einkommens mit 0 % besteuert. Alles darüber wird mit 9 % besteuert. Grundlage ist der Gewinn nach abzugsfähigen Ausgaben – nicht der Umsatz.
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Die Kleinunternehmerregelung bis 3 Millionen AED. Unternehmen, deren Umsatz im betreffenden und in den vorangegangenen Steuerzeiträumen höchstens 3 Millionen AED beträgt, können die Kleinunternehmerregelung wählen. Diese behandelt das zu versteuernde Einkommen in diesem Zeitraum als null – die Registrierung und eine vereinfachte Steuererklärung sind jedoch Pflicht, um die Regelung in Anspruch nehmen zu können. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2026 und wird danach voraussichtlich überprüft.
Die Betriebsstätte ist entscheidend: Freiberufler mit einer Lizenz des Festlandes (Mainland), einer Niederlassung in einer Freihandelszone oder als Einzelunternehmen (Sole Establishment) können alle in den Anwendungsbereich fallen, sobald der Umsatztest erfüllt ist. Die Regeln für qualifizierende Einkünfte in Freihandelszonen gelten nicht für Freiberufler, die direkt Kunden abrechnen – das gilt auch dann als Geschäftstätigkeit auf dem Festland, wenn Sie von einem Coworking-Space in der Freihandelszone aus arbeiten.
Was zählt für die 1-Millionen-AED-Umsatzgrenze
Der Bruttoumsatz umfasst alle betrieblichen Einkünfte vor Abzug von Ausgaben – also Honorare, Pauschalbeträge, Projektabrechnungen und durchlaufende Erstattungen, die zu Ihrer Geschäftstätigkeit gehören. Einkünfte aus einem separaten Arbeitsverhältnis zählen nicht dazu. Wenn Sie also einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und nebenbei freiberuflich tätig sind, zählt für die 1-Millionen-Grenze ausschließlich der Umsatz aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit – die Einkünfte müssen Sie jedoch strikt getrennt halten.
Ein Freiberufler, der monatlich 85.000 AED abrechnet, überschreitet die Grenze im Dezember (1.020.000 AED). Wer monatlich 60.000 AED abrechnet, bleibt darunter. Der Test läuft über das Kalenderjahr – wird die Grenze also erst im Dezember gerissen, ist der gesamte Gewinn des Jahres steuerpflichtig, abzüglich des Sockelbetrags von 375.000 AED.
Falscher Eifer bei der Gewinnermittlung: Das Wahlrecht zwischen Liquiditäts- und Inventurbesteuerung
Die Steuerbehörde (FTA) erlaubt es kleinen Unternehmen, zwischen der Liquiditäts- (Cash-Basis) und der Inventurbesteuerung (Accrual-Prinzip) zu wählen. Diese Wahl bestimmt, wann Umsatz und Gewinn anfallen. Nach der Cash-Basis gilt eine Rechnung aus dem Dezember als Einnahme im Januar, wenn sie erst dann beglichen wird – nach dem Accrual-Prinzip zählt sie im Dezember. Für Freiberufler nahe der 1-Millionen-Grenze entscheidet die gewählte Rechnungsmethode also darüber, ob die Grenze im laufenden Jahr überschritten wird.
Dokumentieren Sie die Entscheidung und wenden Sie sie einheitlich an. Einem methodischen Wechsel ohne triftigen Grund folgt früher oder später eine Rückfrage des Finanzamts – und das kann teuer werden.
Anmeldung und Aufbewahrungspflichten
Sind Sie von der Körperschaftssteuerpflicht betroffen, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Registrieren: Sie müssen sich beim Finanzamt (FTA) für die Körperschaftsteuer anmelden und eine Steuernummer (TRN) beantragen.
- Erklären: Ihre Steuererklärung müssen Sie innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einreichen – also als Freiberufler mit abweichendem Geschäftsjahr am 30. September des Folgejahres.
- Aufbewahren: Heben Sie alle Belege sieben Jahre lang auf: Rechnungen, Bewirtungsbelege, Kontoauszüge und Verträge, die den betrieblichen Charakter der jeweiligen Buchung belegen.
Verspätete Anmeldung, verspätete Abgabe der Steuererklärung und verspätete Zahlung von Steuern ziehen gesonderte Säumniszuschläge nach sich, die bei 10.000 AED beginnen, dazukommen monatliche Zinszuschläge auf den ausstehenden Betrag. Die FTA hat in der Vergangenheit in manchen Fällen von Strafzahlungen abgesehen, wenn sich Unternehmen freiwillig erstmals meldeten – ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
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Freiberuflicher Gewinn in den VAE ist inzwischen eine Frage der Steuerberechnung – nicht nur eine Frage des Bankkontos. Beanstcount.io trennt gewerbliche von freiberuflichen Einkünften, Umsatz von steuerpflichtigem Gewinn und den 375.000-AED-Sockelbetrag in einer reinen-Text-Buchhaltung, die ganzjährig Ihren Gewinn bereit hat – ohne Not mit dem Jahresabschluss zu warten. Jetzt kostenlos starten und schon im September wissen, ob Sie zur Kasse gebeten werden – nicht erst im nächsten März.