USTRs Zwangsarbeits-Section-301-Zölle: Was 10–12,5% Abgaben auf 60 Volkswirtschaften für kleine Importeure bedeuten
Im Juni 2026 schloss die USTR 60 gleichzeitige Section-301-Untersuchungen ab und schlug zusätzliche Zölle von 10 % (Volkswirtschaften mit einem nicht durchgesetzten Einfuhrverbot für Zwangsarbeit, darunter Kanada, Mexiko und die EU) bzw. 12,5 % (die 54 Volkswirtschaften ohne ein solches Verbot, darunter China, Indien und Vietnam) vor – Abgaben, die zusätzlich zu den bestehenden Sätzen von Section 232, IEEPA und China 301 erhoben werden. Hier ist, wer auf welcher Liste steht, wie der Zuschlag den Landed Cost erhöht und fünf Schritte, die kleine Importeure unternehmen sollten, bevor der endgültige Satz veröffentlicht wird.
mike
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