
Vierteljährliche IFTA-Kraftstoffsteuererklärungen: Ein Leitfaden zur Einreichung und Prüfung für selbstständige Transportunternehmer
IFTA-Erklärungen sind vierteljährlich zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar fällig. Die Steuer richtet sich nach den gefahrenen Meilen, nicht nach dem gekauften Kraftstoff. Dieser Leitfaden zeigt selbstständigen Transportunternehmern, wie sie den Flotten-MPG, die steuerpflichtigen Netto-Gallonen sowie Zuschläge berechnen und welche Gewohnheiten bei der Buchführung einer Prüfung standhalten.









