
Usbekistans Schwelle für die vereinfachte Besteuerung: Ein Leitfaden zur Buchführung für kleine Händler
Usbekistan erhöhte die Schwelle für das vereinfachte Regime am 1. Juni 2026 von 1 Milliarde auf 5 Milliarden Sum und führte für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen eine freiwillige vereinfachte Umsatzsteuer von 6% ein. So verfolgen kleine Händler ihre Umsätze in Sum, halten vereinnahmte Steuer getrennt von Erlösen und modellieren den Umsatzsteuer-Kompromiss vor ihrer Wahl.










