
Medicare Part D Mitteilungen zur anrechenbaren Versorgung: Was Arbeitgeber vor dem 15. Oktober versenden müssen
Arbeitgeber mit Verschreibungspflicht-Versicherungsschutz schulden zwei jährliche Offenlegungen – eine Mitteilung zur anrechenbaren Versorgung an Medicare-berechtigte Teilnehmer vor dem 15. Oktober und eine elektronische Einreichung bei CMS innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des Planjahres. Das Versäumen der Mitteilung kann dazu führen, dass ein Mitarbeiter lebenslang einen Part-D-Strafzuschlag von 1% des nationalen Basisbeitrags pro nicht abgedecktem Monat zahlt.










