
DHS beendet „Aufenthaltsdauer“ für F-1- und J-1-Visa: Was kleine Arbeitgeber vor dem 15. September 2026 beachten müssen
Die endgültige Verordnung des DHS, die am 15. September 2026 in Kraft tritt, ersetzt die offene „Aufenthaltsdauer“ durch ein festgelegtes I-94-Aufenthaltsdatum für F-1-, J-1- und I-Nichteinwanderer – bis zu 4 Jahre plus eine verkürzte 30-tägige Gnadenfrist. Kleine Arbeitgeber mit OPT-, STEM-OPT- oder J-1-Arbeitnehmern müssen nun Ablaufdaten im Kalender vermerken, das Formular I-539 vor Ablauf der Frist einreichen und Budget für wiederkehrende Compliance-Kosten einplanen.








