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Abschreibung veralteter Bestände: Anschaffungskosten vs. Nettoveräußerungswert

9 Minuten LesezeitMike ThriftMike Thrift
Abschreibung veralteter Bestände: Anschaffungskosten vs. Nettoveräußerungswert

Dein Lager ist voll: 85.000 Euro in Waren, die nur darauf warten, verkauft zu werden. Doch sieh genauer hin. Auf dem hinteren Regal stehen Produkte, die keiner mehr will. Wenn du den tatsächlichen Wert deiner Bestände berechnest, wirst du feststellen, dass sie nicht das wert sind, was deine Bücher sagen. Hier erfährst du, wie du veraltete Bestände korrekt abschreibst.

Dieser Leitfaden erklärt:

  • Was der Nettoveräußerungswert ist und wie du ihn berechnest
  • Warum du veraltete Bestände nicht ignorieren darfst
  • Wie du eine Abschreibung korrekt buchst (mit Beispielen)
  • Wie du die Abschreibung in deiner Buchhaltung und fürs Finanzamt dokumentierst

Lass uns loslegen.

Warum dein Lagerbestand wahrscheinlich überbewertet ist

Stell dir vor: Du hast 500 Küchengeräte für je 20 Euro gekauft – insgesamt 10.000 Euro. Im letzten Jahr waren sie der Renner, aber jetzt will sie keiner mehr. Realistisch kannst du sie nur noch für 12 Euro pro Stück verkaufen – und musst zusätzlich 2 Euro Versand pro Stück zahlen.

Der Nettoveräußerungswert beträgt also nur noch 10 Euro pro Stück (12 Euro Verkaufspreis minus 2 Euro Versand). 5.000 Euro deines Lagerbestands sind wertlos. Das ist keine subjektive Meinung, sondern eine Tatsache, die du in deiner Bilanz abbilden musst.

Der Kern: Lagerbestände müssen vorsichtig bewertet werden. Die Rechnungslegungsvorschriften (unter US-GAAP und IFRS) verlangen, dass du den niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert ansetzt. Wenn der Marktwert gesunken ist, musst du den Verlust sofort erkennen – nicht erst, wenn du die Ware endgültig entsorgst.

Was ist der Nettoveräußerungswert (LCNRV)?

Der Nettoveräußerungswert (NRV) ist der Preis, den du realistisch beim Verkauf erzielen kannst, minus aller Kosten, die du dafür aufwenden musst.

NRV = Geschätzter Verkaufspreis – Geschätzte Kosten bis zum Verkauf

Zu den Kosten gehören:

  • Direkte Vertriebskosten (Versand, Provisionen, Zahlungsgebühren)
  • Kosten für die Fertigstellung (wenn es sich um unfertige Produkte handelt)
  • Kosten für die Verkaufsvorbereitung (z. B. Reparaturen, Umpacken)

Allgemeine Betriebskosten zählen nicht dazu – nur direkte Kosten, die mit dem Verkauf dieses spezifischen Artikels zusammenhängen.

So funktioniert die LCNRV-Regel

Die Regel lautet: Bewerte dein Inventar entweder zu den Anschaffungskosten oder zum Nettoveräußerungswert – je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

Das bedeutet konkret:

  • Wenn der Nettoveräußerungswert unter den Kosten liegt, musst du den Wert deiner Lagerbestände auf den Nettoveräußerungswert abschreiben. Die Differenz wird als Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
  • Wenn der Nettoveräußerungswert über den Kosten liegt, bleibt alles beim Alten – du bewertest den Bestand weiterhin zu Anschaffungskosten.
  • Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig – wenn du einmal abgeschrieben hast, darfst du den Wert später nicht wieder erhöhen, selbst wenn der Markt sich erholt.

Warum ist das wichtig?

Ohne eine regelmäßige Überprüfung auf Veraltung kannst du:

  • Deine Vermögenslage schöner darstellen, als sie ist
  • Zu hohe Gewinne ausweisen, weil zu wenig Wareneinsatz gebucht wird
  • Plötzliche Verluste erleiden, wenn der tatsächliche Verkaufspreis viel niedriger ist als der Buchwert
  • Dein Unternehmen als riskanter für Kreditgeber und Investoren darstellen

So rechnest du den Nettoveräußerungswert aus

Beispiel:
Du hast 500 Küchengeräte für je 20 Euro gekauft = 10.000 Euro Anschaffungskosten.
Der Verkaufspreis ist auf 14 Euro gefallen. Pro Gerät zahlst du 2 Euro Versandkosten.

Nettoveräußerungswert pro Stück: 14 – 2 = 12 Euro
Nettoveräußerungswert gesamt: 500 × 12 = 6.000 Euro
Abschreibungsbedarf: 10.000 − 6.000 = 4.000 Euro

Du musst also 4.000 Euro als Verlust buchen und den Lagerwert auf 6.000 Euro reduzieren.

So buchst du die Abschreibung

Du hast zwei Möglichkeiten, die Abschreibung zu verbuchen:

Variante 1: Direkte Abschreibung

Du reduzierst direkt den Bestandswert:

  • Soll: Abschreibung auf Vorräte (oder Wareneinsatz) – 4.000 Euro
  • Haben: Bestand (Vorräte) – 4.000 Euro

Das ist die einfachste Methode und wird von den meisten kleinen Unternehmen genutzt.

Variante 2: Wertberichtigung (Allowance)

Hier legst du eine Rückstellung an, die den Bestandswert reduziert, ohne die Bestandskonten direkt zu verändern.

  • Soll: Abschreibung auf Vorräte – 4.000 Euro
  • Haben: Wertberichtigung auf Vorräte – 4.000 Euro

Diese Methode zeigt den Bruttobestand und den Abschlag separat in der Bilanz.

Wichtig: Du musst die Abschreibung nicht erst dann buchen, wenn du die Ware tatsächlich entsorgst oder verschrottest. Der Verlust entsteht bereits, wenn der Wert sinkt – nicht erst beim Verkauf.

So findest du veraltete Bestände

Veraltung passiert nicht über Nacht. Du musst aktiv danach suchen:

  1. Bewege deine Daten: Erstelle monatlich eine Liste der am langsamsten verkauften Artikel.
  2. Berechne die Reichweite: Wie viele Monate würde dein aktueller Bestand reichen, wenn du kein einziges Stück mehr nachkaufst?
  3. Prüfe Produktlebenszyklen: Modewaren, Elektronik oder verderbliche Waren sind besonders gefährdet.
  4. Sprich mit Vertrieb und Einkauf: Gibt es Produkte, die keiner mehr nachbestellt? Warum liegen die noch im Lager?

Wie du die Abschreibung buchst

Du hast zwei Möglichkeiten:

Methode A – Direkte Abschreibung:
Du reduzierst den Bestandswert direkt auf der Aktivseite.

KontoSollHaben
Abschreibung auf Vorräte4.000
Vorratsvermögen4.000

Methode B – Wertberichtigung (Kontokorrent):
Du bildest eine Wertberichtigung auf der Passivseite, ohne den Bestandswert direkt zu verändern.

KontoSollHaben
Abschreibung auf Vorräte4.000
Wertberichtigung auf Vorräte4.000

Beide Methoden führen zum gleichen Ergebnis in der Bilanz und GuV. Entscheide dich für eine Methode und bleibe dabei.

Wichtig: Eine spätere Abschreibung im Jahr der Entsorgung ist zu spät. Der Verlust entsteht bereits dann, wenn der Nettoveräußerungswert unter die Kosten fällt – nicht erst, wenn du die Ware wegwirfst oder verschrottest.

Wie oft solltest du prüfen?

Führe mindestens vierteljährlich eine Überprüfung durch:

  1. Identifiziere langsame Artikel: Nutze Kennzahlen wie die Lagerdauer (Tage, die ein Artikel im Schnitt liegt) und den Warenbestand in Monaten.
  2. Prüfe den Nettoveräußerungswert: Für Artikel, die älter als 6 Monate sind oder deren Verkaufsrate stark gesunken ist, berechne, was du tatsächlich noch bekommen kannst.
  3. Dokumentiere alles: Halte fest, warum du welche Werte angesetzt hast. Screenshots von Verkaufspreisen, Angebote von Aufkäufern oder Fotos vom Zustand der Ware sind gute Belege.

Die Buchung der Abschreibung

Es gibt zwei anerkannte Methoden, die Abschreibung zu buchen:

Methode A: Direkte Abschreibung (einfacher)

Du reduzierst den Bestandswert direkt:

KontoSollHaben
Abschreibung auf Vorräte (oder Wareneinsatz)4.000
Vorräte4.000

Methode B: Indirekte Abschreibung (mit Wertberichtigung)

Du zeigst den vollen Bestand und die Wertberichtigung separat:

KontoSollHaben
Abschreibung auf Vorräte4.000
Wertberichtigung auf Vorräte (Passivposten)4.000

Beide Methoden führen zum gleichen Periodenergebnis. Wichtig ist: Du musst die Abschreibung buchen, sobald du weißt, dass der Nettoveräußerungswert unter den Kosten liegt – nicht erst, wenn du die Ware verkaufst oder wegwirfst.

Häufige Fehler vermeiden

  1. Nicht abschreiben wollen: "Das wird schon wieder." – Nein, das ist Wunschdenken. Wenn der Marktwert gesunken ist, musst du abschreiben.
  2. In "Sonstige Aufwendungen" verstecken: Das verfälscht deine Kostenstruktur. Besser: Abschreibung im Wareneinsatz oder als separater Posten ausweisen.
  3. Nicht dokumentieren: Das Finanzamt verlangt nachvollziehbare Belege für jede Abschreibung. Fehlt die Dokumentation, wird die Abschreibung gekürzt.

Das solltest du tun: Ein Schritt-für-Schritt-Plan für dein Quartal

  1. Bestandsanalyse: Exportiere deinen Lagerbestand mit letztem Verkaufsdatum und Monaten der Versorgung. Alles, was länger als 180 Tage nicht verkauft wurde oder mehr als 12 Monate Reichweite hat, ist ein Kandidat für die Abschreibung.

  2. Berechne den Nettoveräußerungswert für jeden betroffenen Artikel: Schätze den realistischen Verkaufspreis (nicht den Listenpreis), ziehe die direkten Verkaufskosten ab.

  3. Erstelle ein Arbeitsblatt für jeden Artikel oder jede Artikelgruppe mit deinen Berechnungen und der Begründung, warum der Wert gemindert ist.

  4. Buche die Abschreibung in der Periode, in der du die Wertminderung erkennst – nicht erst beim Verkauf oder der Entsorgung.

  5. Dokumentiere alles – behalte Screenshots, Angebote, Fotos und interne Notizen als Nachweis für Wirtschaftsprüfer und Finanzamt.

Was du vermeiden solltest

  • Keine pauschalen Abschläge ohne nachvollziehbare Berechnung
  • Keine Abschreibung erst bei physischer Entsorgung – der Verlust entsteht bereits, wenn der Wert sinkt
  • Keine Zusammenfassung aller Bestände – bewerten Sie Artikelgruppen einzeln
  • Keine Buchung als "sonstige Aufwendungen" – nutze den Posten "Abschreibung auf Vorräte" oder buche direkt auf den Wareneinsatz

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert und einer außerplanmäßigen Abschreibung?

Die Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert (LCNRV) ist eine regelmäßige Bewertungsregel nach IFRS und HGB. Sie wird angewendet, wenn der Verkaufswert eines Produkts unter seinen Anschaffungskosten liegt. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist ein breiterer Begriff, der auch andere Wertminderungen abdeckt.

Kann ich eine Abschreibung zurückdrehen, wenn sich der Markt erholt?

Unter US-GAAP nein. Die einmal erfasste Abschreibung bleibt bestehen. Anders ist es unter IFRS: Hier können Abschreibungen später teilweise oder vollständig rückgängig gemacht werden, wenn sich die Gründe für die Wertminderung geändert haben.

Muss ich für jeden Artikel eine separate Abschreibung berechnen?

Nein, aber Sie dürfen ähnliche Artikel zu Gruppen zusammenfassen. Es ist nicht erlaubt, sehr unterschiedliche Produkte zu mischen, um eine Abschreibung zu vermeiden.

Wie oft sollte ich die Bewertung überprüfen?

Mindestens einmal pro Quartal, besser monatlich. So erkennst du Trends frühzeitig und vermeidest böse Überraschungen am Jahresende.

Brauche ich einen externen Gutachter?

Nur in Ausnahmefällen. Wenn du nachvollziehbare Belege hast – z.B. eigene Rabattangebote, Marktpreise oder Angebote von Liquidatoren – reicht das in der Regel aus.

Folge dem Leitfaden für eine saubere Buchhaltung

Wenn du diese Regeln umsetzt, gewinnst du:

  1. Ein ehrliches Bild deiner Finanzen – deine Bilanzen und Gewinne entsprechen der Realität.
  2. Bessere Entscheidungen – mit klaren Zahlen zu Beständen und Verkaufspreisen.
  3. Weniger Überraschungen – keine plötzlichen Verluste, wenn Ware entsorgt wird.
  4. Glaubwürdigkeit – gegenüber Banken, Investoren und dem Finanzamt.

Beginne noch diese Woche mit einer Altersanalyse deiner Bestände und berechne den Nettoveräußerungswert für alle verdächtigen Artikel. Dein zukünftiges Ich (und dein Steuerberater) werden es dir danken.

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