
Lohnpfändung für Studienkredite ist 2026 zurück: Was Arbeitgeber tun müssen, wenn ein Bescheid auf Ihrem Schreibtisch landet
Die bundesweite Lohnpfändung für Studienkredite wurde 2026 wieder aufgenommen und erfordert keinen Gerichtsbeschluss. Arbeitgeber müssen bis zu 15 % des verfügbaren Einkommens einbehalten, dem Arbeitnehmer jedoch mindestens 217,50 $ pro Woche (das 30-fache des bundesweiten Mindestlohns) belassen, die Beträge mit der Fallnummer jeden Lohnzeitraum überweisen, einen Mitarbeiter wegen einer einzelnen Pfändung niemals entlassen und die Einbehalte auf einem Verbindlichkeitskonto „Zu zahlende Pfändungen" verbuchen, nicht als Aufwand.




