
COVID-19-Entlastungsprogramme und Ihre Steuern: PPP, EIDL und PUA erklärt
Erlassene PPP-Darlehen sind auf Bundesebene steuerfrei und die damit bezahlten Ausgaben bleiben voll abzugsfähig, aber EIDL-Darlehen, EIDL-Advance-Zuschüsse und PUA-Leistungen unterliegen jeweils einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung – einschließlich eines einmaligen Arbeitslosenfreibetrags von 10.200 $ für 2020 gemäß dem American Rescue Plan.










