
Das 8(a)-Programm der SBA hat seine Rassenvermutung fallen gelassen: Was die Regelung von 2026 für Bundesauftragnehmer bedeutet
Die am 11. Juni 2026 von der SBA vorgeschlagene Regelung hebt die auf Rasse basierende Vermutung der sozialen Benachteiligung im 8(a)-Programm für Unternehmen in Einzelbesitz auf. Jeder Antragsteller muss stattdessen nachweisen, dass seine Gruppe auf institutioneller Ebene diskriminiert wurde und er persönlich einen materiellen Schaden erlitten hat – die öffentliche Kommentierungsfrist endet am 13. Juli 2026.










