
Floridas SB-606-Regel zu Betriebszuschlägen: Was Restaurants ab dem 1. Juli 2026 auf Speisekarten, Rechnungen und Belegen offenlegen müssen
Das floridianische SB 606 tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und definiert die Offenlegung von Restaurantgebühren neu: Jeder verpflichtende Betriebszuschlag – Servicegebühren, automatische Bedienungszuschläge, Liefergebühren und Kartenzuschläge – muss auf Speisekarten, Verträgen und Bestell-Apps in konformer Schriftgröße, auf der Vorderseite der Rechnung und als drei getrennte Belegzeilen für Trinkgeld, Betriebszuschlag und Umsatzsteuer erscheinen. Erfahren Sie, was als Betriebszuschlag gilt, wo Sie ihn offenlegen müssen und wie Sie jede Zeile korrekt verbuchen.










