
SAS 150 erklärt: Prüfer müssen künftig Bargeldbestände bei Zahlungsdienstleistern, PEOs und Treuhandagenten bestätigen
Das SAS 150 des AICPA, herausgegeben im Juli 2026, verlangt von Prüfern, Bargeld und Bargeldäquivalente bei Dritten unabhängig zu bestätigen – Salden bei Zahlungsdienstleistern, PEO-Treuhandkonten und Treuhandvereinbarungen –, wirksam für Prüfungen von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Dezember 2028 enden. Hier erfahren Sie, was der Standard ändert, warum es ihn gibt und wie geprüfte Unternehmen sich vorbereiten sollten.










