
Israels ₪5.000-Rechnungsregel: Was Osek-Murshe-Unternehmen vor jedem B2B-Verkauf tun müssen
Seit dem 1. Juni 2026 benötigen israelische B2B-Steuerrechnungen über ₪5.000 eine Zuweisungsnummer der Steuerbehörde, sonst kann der Käufer keine Vorsteuer abziehen.










