
Maltas neue mehrwertsteuerinklusive Preisgestaltung: Was Freiberufler und kleine Unternehmen wissen müssen
Maltas Umsetzungsgesetz zum Haushalt 2026 macht angezeigte Preise gesetzlich als mehrwertsteuerinklusive vermutet, mit nur zwei Ausnahmen. Die inländische Kleinunternehmerbefreiung bleibt bei einem Umsatz von 35.000 € bestehen, die neuen Artikel 11A/11B eröffnen ein EU-weites grenzüberschreitendes KMU-System bis 100.000 € mit vierteljährlichen Erklärungen, und die verpflichtende E-Rechnung kommt, während Malta seine MwSt-Lücke von 24,2 % bekämpft.










