
Buchhaltung für Privatschulen: Abgegrenzte Schulgeldeinnahmen und Fondsbuchhaltung erklärt
Schulgeld an einer Privatschule ist nach ASC 606 ein Leistungsaustausch und keine Spende. Deshalb muss Schulgeld, das vor Beginn des Schuljahres eingezahlt wird, als abgegrenzter Ertrag verbucht und ratierlich über 10 oder 12 Monate realisiert werden, während zweckgebundene Spenden den eigenen Regeln nach ASC 958 folgen.










