
Abschnitt 7508A: Wie staatlich anerkannte Katastrophenhilfe Ihre Steuerfristen verschiebt
Abschnitt 7508A ermöglicht es dem IRS, Steuerfristen für Steuerzahler in staatlich anerkannten Katastrophengebieten um bis zu ein Jahr zu verschieben – in der Regel automatisch anhand der Adresse. Ein Wahlrecht nach Abschnitt 165(i) kann zudem einen Katastrophenverlust in die Steuererklärung des Vorjahres verschieben, um eine schnellere Rückerstattung zu ermöglichen.
