
Bitcoin-Treasury-Buchhaltung nach FASB ASU 2023-08: Die Umstellung auf den beizulegenden Zeitwert
FASB ASU 2023-08 verlangt von Unternehmen, qualifizierende Krypto-Assets wie Bitcoin in jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies ersetzt das Kosten-weniger-Wertminderung-Modell, das lediglich Wertminderungen erfasste – eine Änderung, die für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen.








