
Buchführung für Flugschulen: Rechnungsabgrenzungsposten für Blockzeiten, Leasebacks und Fluglehrer-Einstufung
Flugschulen sollten im Voraus bezahlte Blockzeit-Pakete als passiven Rechnungsabgrenzungsposten buchen, eigene Flugzeuge für Abschreibungszwecke von Leaseback- sowie Dry- und Wet-Lease-Flugzeugen unterscheiden, Fluglehrer (CFIs) anhand der IRS-Kriterien zur Verhaltenskontrolle korrekt einstufen und den Umsatz pro Flugzeugstunde erfassen, um die tatsächliche Rentabilität des Betriebs zu ermitteln.










