
Einen öffentlichen Sachverständigen nach einem Sachschaden beauftragen: Gebühren, Lizenzprüfung und die Buchung der Einigung
Öffentliche Sachverständige arbeiten für den Versicherungsnehmer, nicht für den Versicherer, und verlangen in der Regel 5 % bis 15 % der Einigung, wobei viele Bundesstaaten die Obergrenze für Standardfälle bei etwa 15 % bis 20 % und für Fälle nach erklärten Katastrophen bei etwa 10 % festlegen. Dieser Leitfaden behandelt die Prüfung von Lizenz und Kautionsversicherung, welche Gebührenstrukturen Sie vor der Unterzeichnung hinterfragen sollten und wie Sie die Zahlung buchen – Forderung aus dem Versicherungsanspruch, Gewinn oder Verlust gegenüber dem Nettobuchwert und Betriebsunterbrechungseinkommen, das bei der Einigung realisiert wird.










