
Buchhaltung für Schiffsgutachter: Zertifizierungsgebühren sind Gemeinkosten, keine Gründungskosten
Schiffsgutachter verbuchen NAMS- oder SAMS-Zertifizierungsgebühren und Weiterbildungskosten oft als Gründungskosten, doch der IRS behandelt wiederkehrende Gebühren, Kursgebühren für Weiterbildungen und Berufshaftpflichtprämien als gewöhnliche Betriebsausgaben, die im Zahlungsjahr abzugsfähig sind und nicht über 180 Monate abgeschrieben werden.