
Abschnitt 409A: Strukturierung von Boni, Abfindungen und Phantom Equity zur Vermeidung der 20%-Strafe
Abschnitt 409A besteuert nicht konforme aufgeschobene Vergütungen im Jahr der Unverfallbarkeit (Vesting) und erhebt eine pauschale Bundesstrafe von 20 % zuzüglich Zinsen. Dieser Leitfaden erläutert die Ausnahmen für kurzfristigen Aufschub und Abfindungszahlungen, die sechs anerkannten Auszahlungsauslöser, die sechsmonatige Verzögerung für bestimmte Mitarbeiter sowie die Strukturierung von Boni, Abfindungen, RSUs, Phantom-Aktien und diskontierten Aktienoptionen, damit Gründer die Strafe vermeiden.










