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#investor-relations

Investor Relations

Financial reporting and communication for investors

Regulation D Rule 506(b) vs. Rule 506(c): Wie Gründer 2026 zwischen der Quiet Round und dem Public Pitch wählen

Rule 506(b) und Rule 506(c) der Regulation D ermöglichen beide unbegrenzte Privatplatzierungen, unterscheiden sich jedoch deutlich in Bezug auf Marketing und Verifizierung. 506(b) verbietet die allgemeine Anwerbung (General Solicitation) und erlaubt bis zu 35 sachkundige, nicht akkreditierte Anleger auf Basis eines Standards der vertretbaren Annahme; 506(c) erlaubt die öffentliche Anwerbung, erfordert jedoch angemessene Schritte zur Verifizierung, dass jeder Käufer akkreditiert ist. Ein No-Action Letter der SEC vom März 2025 erlaubt es Emittenten, sich auf Mindestbeträge von über 200.000 $ für Einzelpersonen oder über 1 Million $ für Unternehmen als primären Verifizierungsschritt zu verlassen.

Aktivierung von Softwarekosten nach ASC 350-40: Ein praktischer Leitfaden zur Entscheidung zwischen Aktivierung und Aufwand

ASC 350-40 regelt, welche Softwareentwicklungskosten SaaS-Unternehmen als Aufwand verbuchen und welche sie als immaterielle Vermögenswerte aktivieren. ASU 2025-06 ersetzt das Drei-Phasen-Modell durch eine Wahrscheinlichkeitsschwelle für den Abschluss, wobei das FASB signalisiert, dass mehr Kosten als Aufwand erfasst werden. Dieser Leitfaden behandelt die Qualifizierungskriterien, die Auswirkungen auf das EBITDA und die Bilanz sowie die Einrichtung eines prüfungssicheren Prozesses.