
EUDR für kleine US-Exporteure: Was die EU-Verordnung zur Abholzung für Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk-Sendungen bedeutet
Die EU-Verordnung zur Abholzung tritt nun am 30. Dezember 2026 für große Unternehmen und am 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft – sie betrifft Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Rinder, Soja und Palmöl-Exporte in die EU. Kleine US-Exporteure müssen Sorgfaltserklärungen mit parzellenscharfen GPS-Daten über TRACES NT einreichen oder mit Geldbußen von mindestens 4 % des EU-Jahresumsatzes rechnen; die Vereinfachungen der Kommission senken die Compliance-Kosten schätzungsweise um 75 %.

