
GPSR für Online-Verkäufer: Ein praktischer EU-Checkliste für Produktsicherheit und Rückrufe
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und verlangt von Online-Verkäufern, Produktinformationen 10 Jahre und Rückverfolgbarkeitsdaten 6 Jahre aufzubewahren. Dieser Leitfaden behandelt Pflichten bei Fernabsatz, Beschwerde- und Rückrufprozesse sowie die Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung.










