
Steuern für freiberufliche Designer: Anlage C, Honorare und die IP-Lizenzeinnahmen, die die meisten Designer übersehen
Wie freiberufliche Designer mit Steuern und Buchhaltung umgehen sollten – Anlage C-Meldung, die 15,3% Selbstständigensteuer, vierteljährliche Vorauszahlungen, die Erfassung von Honoraren als noch nicht verdienten Umsatz und warum Lizenzgebühren aus der Lizenzierung eigener Designarbeiten in die Anlage C (nicht Anlage E) gehören, mit einer 1099-MISC, nicht einer 1099-NEC.










