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Section 1061 three-year holding period rules, applicable partnership interests, capital interest exception, and tax treatment of profits interests for hedge fund, private equity, and venture capital fund managers
Section 1402(a)(13) nach Soroban: Die Befreiung der Kommanditisten von der Selbständigensteuer im Jahr 2026
Seit der Soroban-Entscheidung des Steuergerichts im Jahr 2023 schützt die Bezeichnung als Kommanditist nach staatlichem Recht Gewinnanteile nicht mehr vor der 15,3-prozentigen Selbständigensteuer. Dieser Leitfaden führt durch den Funktionstest gemäß Section 1402(a)(13), die Renkemeyer-Rechtsprechungslinie, die vorgeschlagenen Verordnungen von 2024 und die Planungsstrategien, die für Fondsmanager, LLC-Mitglieder und geschäftsführende Gesellschafter im Jahr 2026 weiterhin Bestand haben.
Anlage B-1 von Formular 1065: Offenlegung von 50 %-Eigentümern in mehrstufigen Personengesellschaften, Familien-LLCs und Private-Equity-Fonds
Anlage B-1 von Formular 1065 verwendet die Zurechnung nach Section 267(c) – nicht Section 318 –, um Gesellschafter zu identifizieren, die 50 % oder mehr an Gewinn, Verlust oder Kapital halten. Ein praxisnaher Leitfaden für mehrstufige Personengesellschaften, Familienholding-LLCs und Private-Equity-Fondsstrukturen.
Section 1061 Carried Interest dreijährige Haltedauer: Wie Hedge-, PE- und VC-Fondsmanager ohne sie langfristige Kapitalgewinne verlieren
Section 1061 stuft Carried-Interest-Gewinne von langfristig auf kurzfristig um, sofern der zugrunde liegende Vermögenswert nicht länger als drei Jahre gehalten wurde – eine Differenz von 17 Prozentpunkten im Bundessteuersatz für Hedge-, PE- und VC-Fondsmanager. Ein Praxisleitfaden zu Applicable Partnership Interests, der Berichterstattung in Worksheet A und B, der Kapitalbeteiligungsausnahme und Planungsschritten für 2026.